Rechtsprechung
OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 105/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Vertragserfüllungsbürgschaft: Rückgabe der Sicherung
Besprechungen u.ä. (2)
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Wann kann Auftragnehmer Rückgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft verlangen? (IBR 2006, 1595)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kann Auftragnehmer Herausgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft nach Erledigung an sich selbst verlangen? (IBR 2006, 1596)
Verfahrensgang
- LG Dessau, 24.06.2005 - 3 O 4/05
- OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 105/05
- LG Dessau-Roßlau, 20.06.2024 - 3 O 4/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Dessau, 24.06.2005 - 3 O 4/05
Vertragserfüllungsbürgschaft: Rückgabe der Sicherung
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 105/05
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.06.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau (3 O 4/05) wird zurückgewiesen.das am 24.06.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau (3 O 4/05) abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- BGH, 07.05.1982 - V ZR 90/81
Einrede des § 320 BGB neben Mängelgewährleistung
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 105/05
Insoweit hat der Bundesgerichtshof zu Recht entschieden, dass das einen Verzug ausschließende Zurückbehaltungsrecht unabhängig von seiner Geltendmachung besteht (BGHZ 84, 42 ff. (44)). - OLG Karlsruhe, 20.11.1997 - 4 U 74/97
Sichert eine "Erfüllungsbürgschaft" auch Gewährleistungsansprüche?
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 105/05
Im Rechtsverkehr wird zwischen der Erfüllungs- und Ausführungsbürgschaft einerseits und der Gewährleistungsbürgschaft andererseits unterschieden (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 533). - BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97
Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 105/05
Aus Inhalt und Zweck der im Zusammenhang mit der Vertragserfüllungsbürgschaft getroffenen Sicherungsabrede folgt die Verpflichtung des Gläubigers, die Sicherung zurückzugewähren, sobald feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann (BGHZ 139, 325 ff. (328)). - BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen
Auszug aus OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 105/05
Hiermit haben die Parteien deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie der Vertragserfüllungsbürgschaft den Zweck beimessen wollen, der dem allgemeinen Verkehrsgebrauch entspricht, wonach - lediglich - die Ansprüche des Auftraggebers auf eine fristgerechte abnahmefähige Herstellung des Werks gesichert werden sollen (vgl. BGH NJW 2003, 1805 ff. (1807); Palandt/Sprau, 64. Aufl., Einf.
- LG München I, 15.09.2006 - 8 O 3708/02
Vergütungsanspruch aus Werkvertrag nach Verwertung und Entsorgung von belastetem …
Dies hat die Klägerin am 29.05.00 getan, so dass die Beklagte verpflichtet ist die beiden Bürgschaften zurückzugeben (vgl. auch OLG Naumburg Urteil vom 07.12.05, - 6 U 105/05, BGH Beschluss vom 27.04.06 -VII ZR 4/06). - LG Dessau, 24.06.2005 - 3 O 4/05 OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2005 - 6 U 105/05 (Berufung zurückgewiesen).